Steuern senken – Das ist die Aufgabe der Steuerberatung

Neben unserer laufenden Tätigkeit wie Erstellung Ihrer Buchhaltung, Lohnverrechnung und Bilanz stehen wir Ihnen, unter anderem, bei:

  • Betriebsprüfungen
  • Gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben (GPLA)
  • Unterstützung bei Notariats und Bankverhandlungen
  • Finanzstrafverfahren

 Bilanzierung und Jahresabschluss

Bilanzen und Jahresabschlüsse sind für Sie ein wichtiges Instrument zur Zukunftsplanung, und nicht nur lästige Pflichterfüllung für die Finanzbehörde zur Steuerermittlung.

Die Bilanzerstellung nach handels- und steuerrechtlichen Vorgaben gehört für uns zur Routine. Wir wollen aber die Zahlen sozusagen auch zum Sprechen bringen, um für Sie alles herauslesbar zu machen, was für die Beurteilung der Situation und Entscheidung zukünftiger Strategien wichtig ist.

Wir kümmern uns zu Ihrem Nutzen um diese Fragen:

  • Welche Bilanzvorschauinstrumente sind hilfreich?
  • Was bringt mir die Auswertung von Zwischenabschlüssen für die kurzfristige Information über Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens?
  • Welche Erkenntnisse ziehe ich aus der betriebs-wirtschaftlichen Analyse der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung?
  • Welche Sonderbilanz benötige ich bei einer Umgründung?
  • Bin ich bei einem negativen Eigenkapital auch insolvenzrechtlich überschuldet?
  • Welche bilanzpolitischen Instrumente können bei mir zum Einsatz kommen?
  • Welche Offenlegungspflichten muss ich beachten (Einreichung beim Firmenbuch, Veröffentlichung in der Zeitung)?
  • Welche Informationen muss der Anhang enthalten?
  • Muss ich meine Bilanz prüfen lassen?
  • Sind in meiner Bilanz alle steuersparenden Möglichkeiten genutzt?
  • Wie behalte ich die Abgabenschulden unter Kontrolle?
  • Welche steuerrechtlichen Änderungen sind für mein Unternehmen wichtig und welche Konsequenzen bedeuten sie?
  • Wie stelle ich die Einhaltung der Fälligkeiten sicher und welche Fristverlängerungen sind möglich und sinnvoll?
  • Sind meine Steuerbescheide in Ordnung oder stellt sich nach Überprüfung eine Einspruchsmöglichkeit heraus?